Brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis? | ||
Wo beantrage ich sie? | Man kann den Antrag an das Generalkonsulat in Hamburg richten: Schwedisches Honorarkonsulat Hamburg Ditmar-Koel-Str. 36 D- 20459 Hamburg 040-24 82 76 64 040-64 50 60 63 (Fax) honorarkonsulat.schweden.hh@t-online.de oder sich nach der Einreise an das nächstgelegene Büro des Migrationsverket wenden; bei letzterem Verfahren dauert es allerdings länger, bis man die Personnummer erhält, was lästig sein kann. Die Formulare sind auf der Webseite des Migrationsverket erhältlich (englisch und schwedisch). |
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Was benötige ich dafür? | Dem Ansuchen beigefügt sein sollte eine Kopie des Personalausweises oder
Reisepasses oder eines anderen Dokumentes, das die Mitbürgerschaft in
Deutschland (oder einem anderen EU-Land) bescheinigt, sowie eine Kopie des
Arbeitsvertrages, aus dem auch hervorgeht, wie lange man angestellt ist. Für
diese Zeit, höchstens jedoch fünf Jahre, erhält man die
Aufenthaltsgenehmigung. Hat man noch keinen Arbeitsvertrag, dann gibt es andere
Voraussetzungen; Infos finden sich in den Links unten (auf schwedisch).
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Wohin kann ich die Aufenthaltserlaubnis bekommen? | Die Aufenthaltserlaubnis wird nur an eine schwedische Adresse geschickt, also nicht
an die deutsche Heimatadresse. Am schlauesten ist es, die Erlaubnis an den zukünftigen
Arbeitgeber schicken zu lassen, der sie dann weiterleitet oder aufbewahrt.
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Links: | Informationen für EU-Bürger |