Die Aufenthaltserlaubnis (uppehållstillstånd)

Brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis? Wenn Du länger als drei Monate in Schweden bleiben willst, brauchst Du diese Genehmigung. Als Mitbürger eines EU-Staates kannst Du jedoch bereits Arbeit aufnehmen bevor die Aufenthaltsgenehmigung fertig ist; beantragen musst Du sie jedoch. OBS: eine Veränderung:Hier nachlesen! Offenbar braucht man seit neuestem unter bestimmten Bedingungen nur noch eine Meldung (natürlich) beim Finanzamt und beim Migrationsverket.

Wo beantrage ich sie? Man kann den Antrag an das Generalkonsulat in Hamburg richten:
Schwedisches Honorarkonsulat Hamburg
Ditmar-Koel-Str. 36
D- 20459 Hamburg
040-24 82 76 64
040-64 50 60 63 (Fax)
honorarkonsulat.schweden.hh@t-online.de

oder sich nach der Einreise an das nächstgelegene Büro des Migrationsverket wenden; bei letzterem Verfahren dauert es allerdings länger, bis man die Personnummer erhält, was lästig sein kann. Die Formulare sind auf der Webseite des Migrationsverket erhältlich (englisch und schwedisch).

Was benötige ich dafür? Dem Ansuchen beigefügt sein sollte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder eines anderen Dokumentes, das die Mitbürgerschaft in Deutschland (oder einem anderen EU-Land) bescheinigt, sowie eine Kopie des Arbeitsvertrages, aus dem auch hervorgeht, wie lange man angestellt ist. Für diese Zeit, höchstens jedoch fünf Jahre, erhält man die Aufenthaltsgenehmigung. Hat man noch keinen Arbeitsvertrag, dann gibt es andere Voraussetzungen; Infos finden sich in den Links unten (auf schwedisch).

Wohin kann ich die Aufenthaltserlaubnis bekommen? Die Aufenthaltserlaubnis wird nur an eine schwedische Adresse geschickt, also nicht an die deutsche Heimatadresse. Am schlauesten ist es, die Erlaubnis an den zukünftigen Arbeitgeber schicken zu lassen, der sie dann weiterleitet oder aufbewahrt.

Links: Informationen für EU-Bürger

last revised: 2013-12-13 20:48 uppehall.html