Einfuhr eines Autos

Grundsätzlich muss man sagen, dass es sich empfiehlt, das Auto aus Deutschland mitzubringen, da die Preise für Autos hier höher sind als in Deutschland. Zum Teil fahren Schweden nach Deutschland (oder Dänemark), um sich dort ein Auto zu kaufen und es dann hier anzumelden.

Führt man ein Auto aus Deutschland ein, so muss man zunächst beim vägverket vorstellig werden und dort eine "ursprungskontroll" beantragen (Vielen Dank für diesen Tip und den folgenden Link an Patrick).
Weitere Informationen dazu finden sich hier:
http://www.vv.se/templates/page2_2____24533.aspx

Danach kann (und muss) man sich innerhalb einer bestimmten Zeit mit dem Auto beim schwedischen TÜV melden; dieser TÜV heisst hier bilprovning. Leider ist mir zunächst völlig verschlossen geblieben, wie lange diese Frist ist; ich habe von unterschiedlichen Seiten widersprüchliche Angaben bekommen, die von "man muss das Auto schon in Deutschland abmelden und mit Überführungsschildern nach Schweden fahren" bis "man kann ein Jahr lang mit deutschen Nummernschildern fahren" reichten.
Laut vägverket darf man ein nicht hier angemeldetes Auto maximal ein Jahr nutzen:
http://www.vv.se/templates/page3____3808.aspx

Ich selber bin hergefahren mit deutschen Nummernschildern, habe dann hier einen Termin beim bilprovning beantragt (und nach - wenn ich es recht erinnere - einem Monat auch bekommen).

In der Zeit habe ich dann Kontakt zu einer schwedischen Versicherung aufgenommen, nachdem ich mich bei meinen Arbeitskameraden nach den Preisen erkundigt habe; damals hatte das Östgöta brandstodsbolaget die günstigsten Konditionen.

Beim bilprovning wird dann der deutsche Fahrzeugbrief eingezogen; es ist daher am geschicktesten, man lässt sich eine Bescheinigung darüber unterschreiben (gibt es hier als OpenOffice-Datei , als PDF und als Postscript-Datei) - vielen Dank für den Tip an Michael Z.

Man schickt dann diese Bescheinigung zusammen mit den Nummernschildern und dem Fahrzeugschein an das jeweilige Landratsamt, nachdem man seine Nummernschilder und die "skattemärke" bekommen hat; dazu muss man allerdings erst einmal die Verschrottungsgebühr1 und die KFZ-Steuer zahlen.
Hier die Seite des vv zum Thema:
http://www.vv.se/templates/page3____5617.aspx
Nachtrag:
Scheinbar kann man sich die Verschrottungsgebühr auf Antrag erlassen lassen.
Mehr Informationen hier (Diskussion im Ärzteblattforum), auf der vv-Seite mit den Blanketten und auf dieser Seite, auf der das Procedere auf Schwedisch erklärt wird. Hier gibt es das Formular selber. Und - so wie es aussieht - entfällt diese ohnehin ab dem 1. Juli 2007: http://www.vv.se/templates/page3____626.aspx. Vielen Dank an Dirk fuer den Tip.

linje
1 Verschrottungsgebühr:
Jedes nach Schweden importierte oder hier erstmalig zugelassene Auto wird mit dieser Abgabe belegt; bei mir damals 1500 SEK.
size: 5218, last revised: 2008-11-20 20:47 bil.html