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Wann brauche ich sie?
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Wenn Du in Schweden als (legitimierter) Arzt arbeiten willst, benötigst Du diese
Zulassung; bist Du noch AT-(AiP-)Arzt, dann brauchst Du ebenfalls eine Zulassung vom
Socialstyrelsen (siehe unten)
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Wo beantrage ich sie?
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Die "legitimation" wird beim Socialstyrelsen in Stockholm beantragt:
http://www.sos.se/
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Was brauche ich dafür?
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Du benötigst:
- Das Formular selber
- Deine Approbationsurkunde, in Kopie und von einem deutschen oder schwedischen Amt beglaubigt
- Ein Dokument, das Deine deutsche Staatsbürgerschaft nachweist (Kopie des Passes)
- Ein sog. "certificate of good standing"; das ist eine Urkunde, die Dir bescheinigt, dass Du in
Deutschland die Zulassung nach wie vor hast, Dir die Approbation nicht entzogen wurde oder keine
Verfahren diesbezüglich laufen. Erhält man entweder bei der Ärztekammer oder bei der
jeweiligen Approbationsbehörde des Bundeslandes (letzteres kostete bei mir Geld, ersteres nicht);
dieses Zertifikat muss im Original vorgelegt werden und darf maximal drei Monate alt sein.
- Lebenslauf
Als AT-ler (AiP) brauchst Du:
- Ein Gesuch auf schwedisch oder englisch, formlos
- Das Arbeitsangebot/den Arbeitsvertrag (so Du hast)
- auch hier die Kopie des Ausweises
- und die (beglaubigte) Kopie des III. Staatsexamens
- Du darfst keine deutsche Approbation haben (damit ist kein AT mehr möglich)
(Vielen Dank an Per-Erik Sjöberg vom Stockholms läns landstinget und Ann Britt Nylén vom
Socialstyrelsen für die Informationen zur Zulassung als AT).
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Was ist der "förskrivarkod"?
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Eine Zahl, die Dir gleichzeitig mit der Legitimation zugesandt wird und die dann auch auf
den Rezepten für als Narkotika klassifizierten Medikamenten erscheint; ohne diese Zahl kannst
Du in Schweden keine als Narkotika klassifizierten Medikamente verordnen. Ausserdem sollte der sogenannte
"arbetsplatskod" auf dem Rezept erscheinen; nur dann hat der Patient ein Recht auf Rabatt nach dem
Rabattsystem für Medikamente hier...
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